EU Instant Payment-Verordnung: Was Gemeinden jetzt wissen müssen
Ab 9. Oktober 2025 tritt die EU Instant Payment-Verordnung in Kraft. Kernelement der Verordnung ist die sogenannte „Verification of Payee“: bei Echtzeitüberweisungen muss die Bank künftig prüfen, ob Kontoinhaber:in und IBAN übereinstimmen. Bei Abweichungen von Empfänger:in und Kontodaten wird die Transaktion von der Bank gemeldet oder abgelehnt.
Was ändert sich konkret?
Bei Sofortüberweisungen müssen Banken künftig automatisch prüfen, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur IBAN passt. Weicht der Name ab, wird die Zahlung entweder abgelehnt oder die zahlende Person gewarnt. Damit sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle deutlich reduziert werden.
Auswirkungen auf Gemeinden
Auch kommunale Finanzverwaltungen sind betroffen. Die neuen Anforderungen wirken sich insbesondere auf folgende Bereiche aus:
- Zahlungsläufe (zB. Lieferantenrechnungen, Förderungen, Rückzahlungen)
- Zahlschein- und Datenträgererstellung
- Pflege und Prüfung von Kontodaten
Gerade bei Sofortüberweisungen müssen die Namen in den Zahlungsdateien exakt mit den Kontoinhaberdaten der Bank übereinstimmen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Support-Team über Ihr Gemdat Portal!